Beim Kauf einer Wohnung achten die meisten auf Quadratmeter, Etage und Aussicht, doch der im Grundbuch eingetragene Grundstücksanteil wird oft übersehen. Dabei ist der Grundstücksanteil einer der wichtigsten Faktoren für den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie und Ihre künftigen Rechte. Dieser Beitrag erklärt, was ein Grundstücksanteil ist, wie er berechnet wird und wie er mit dem Wohnungseigentum zusammenhängt.
Was ist ein Grundstücksanteil?
Der Grundstücksanteil ist der Anteil am gemeinsamen Grundstück, den jede selbständige Einheit (Wohnung oder Laden) eines Gebäudes hält. Bei der Begründung von Wohnungseigentum wird jeder Einheit ein bestimmter Anteil des Grundstücks zugewiesen. Ihre Wohnung ist somit zugleich eine selbständige Einheit und Eigentum an einem Teil des Grundstücks. Im Grundbuch erscheint dies als Bruch, etwa „120/2400“.
Wie wird er berechnet?
Gesetzlich muss der Grundstücksanteil im Verhältnis zum Wert jeder Einheit stehen. Berücksichtigt werden Bruttofläche, Etage, Fassade, Aussicht und Lage. Eine große Wohnung im Obergeschoss mit Aussicht hat einen höheren Anteil als eine kleine Erdgeschosswohnung. Diese Verhältnisse werden in der Projektphase festgelegt und im Grundbuch eingetragen.
Zusammenhang mit dem Wohnungseigentum
Wohnungseigentum kann ohne Grundstücksanteil nicht bestehen. Jede Einheit wird zusammen mit ihrem Anteil eingetragen. Das Wohnungseigentum macht Sie zum alleinigen Eigentümer einer Wohnung, der Grundstücksanteil zugleich zum Miteigentümer des Grundstücks unter dem Gebäude. Beide sind untrennbar; beim Verkauf geht der Anteil automatisch auf den Käufer über.
Warum bei der Stadterneuerung entscheidend?
Am wichtigsten ist der Grundstücksanteil bei Stadterneuerung oder Abriss. Nach dem Abriss bleibt Ihnen nur Ihr Anteil. Die Größe der neuen Wohnung und die Aufteilung mit dem Bauträger richten sich weitgehend danach. Ein niedriger Anteil kann weniger Rechte bedeuten als erwartet. Prüfen Sie daher beim Kauf die faire Verteilung.
Worauf beim Kauf achten?
Prüfen Sie vor dem Kauf stets den Grundstücksanteil im Grundbuch und vergleichen Sie ihn mit ähnlichen Einheiten im selben Gebäude. Erscheint er unverhältnismäßig niedrig, hinterfragen Sie ihn und holen Sie Rat bei einem Vermessungsingenieur oder Experten ein.
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