Was ist eine Anzahlung (Draufgabe)? Was passiert bei einem Rücktritt?
Tapu & Hukuk 15 August 2026

Was ist eine Anzahlung (Draufgabe)? Was passiert bei einem Rücktritt?

Der Unterschied zwischen Draufgabe und Reugeld, die rechtlichen Folgen bei Rücktritt von Käufer oder Verkäufer und die sichere Zahlungsweise.

Wenn beim Immobilienkauf per Handschlag Einigkeit erzielt wird, ist eines der ersten Themen die Anzahlung. Doch was ist eine Anzahlung (Draufgabe) und was geschieht, wenn eine Partei zurücktritt? Dieser Beitrag erklärt die Draufgabe, ihren Unterschied zum Reugeld und die möglichen rechtlichen Folgen.

Was ist eine Draufgabe?

Die Draufgabe ist eine Vorauszahlung, die die Ernsthaftigkeit der Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer zeigt und das Verkaufsversprechen stärkt. Nach türkischem Recht gilt sie als bindende Zahlung. Bei der Unterzeichnung geleistet, dient sie als Sicherheit dafür, dass der Verkauf zustande kommt.

Draufgabe und Reugeld im Unterschied

Obwohl sie oft verwechselt werden, sind bindende Draufgabe und Reugeld rechtlich verschieden. Die Draufgabe beweist das Zustandekommen des Vertrags und wird in der Regel vom Kaufpreis abgezogen. Das Reugeld räumt den Parteien ein Rücktrittsrecht ein; die zurücktretende Partei verlässt das Geschäft unter Verlust des gezahlten oder erhaltenen Betrags.

Wenn der Käufer zurücktritt

Handelt es sich um eine bindende Draufgabe und tritt der Käufer ohne triftigen Grund zurück, kann er sie in der Regel nicht zurückfordern; sie verbleibt beim Verkäufer. Liegt jedoch ein Verschulden des Verkäufers oder ein unerwartetes Hindernis im Grundbuch vor, werden die Rechte des Käufers anders bewertet.

Wenn der Verkäufer zurücktritt

Tritt der Verkäufer zurück, muss er die erhaltene Draufgabe zurückgeben. Wurde sie als Reugeld vereinbart, kann er verpflichtet sein, das Doppelte des Erhaltenen zu zahlen. In jedem Fall ist der Wortlaut des schriftlichen Vertrags entscheidend.

Tipps für eine sichere Anzahlung

Zahlen Sie die Anzahlung stets über einen schriftlichen Vertrag und per Banküberweisung (mit Beleg). Halten Sie im Vertrag klar fest, ob es sich um eine Draufgabe oder ein Reugeld handelt. Prüfen Sie vorab den Grundbucheintrag, Belastungen und ob der Verkäufer der wahre Eigentümer ist. Vermeiden Sie Bar- und belegfreie Zahlungen.

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