Wie wird eine Nutzungsartänderung (Cins Değişikliği) im Grundbuch durchgeführt?
İmar & Harita 18 August 2026

Wie wird eine Nutzungsartänderung (Cins Değişikliği) im Grundbuch durchgeführt?

Eintragung des auf dem Grundstück errichteten Gebäudes ins Grundbuch, Korrektur der Nutzungsart, erforderliche Unterlagen und die Rolle des Vermessungsingenieurs.

Wenn Sie ein Grundstück kaufen und darauf ein Gebäude errichten, steht in Ihrem Grundbuch möglicherweise noch «Grundstück». Das Verfahren, das den tatsächlichen Zustand der Immobilie im Grundbuch abbildet, heißt Nutzungsartänderung (cins tashihi). Dieser Artikel erklärt, was das ist, welche Unterlagen nötig sind und welche zentrale Rolle der Vermessungsingenieur spielt.

Was ist eine Nutzungsartänderung?

Es ist die Aktualisierung der eingetragenen Art (Nutzungsart) einer Immobilie an ihren tatsächlichen Zustand. Zum Beispiel wird ein «Grundstück» mit Gebäude als «Massivbau» oder «Stahlbetonwohnung» eingetragen. Ebenso wird ein zur Bebauung freigegebenes «Feld» in ein «Grundstück» umgewandelt.

Warum ist sie notwendig?

Wenn die eingetragene Nutzungsart und der reale Zustand voneinander abweichen, entstehen Probleme bei Kredit, Verkauf, Nutzungsgenehmigung und Steuerverfahren. Banken legen der Bewertung den tatsächlichen Zustand zugrunde, und Käufer möchten das Gebäude im Grundbuch sehen. Eine Immobilie mit aktualisierter Nutzungsart verkauft sich leichter und ihr Wert ist klar dokumentiert.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel benötigt: Grundbuchauszug und Eigentümerausweis, Nutzungsgenehmigung, Baugenehmigung, Pflicht-Erdbebenversicherung (DASK) und eine von einem lizenzierten Vermessungsingenieur erstellte technische Akte. Auch die Genehmigungen von Gemeinde und Kataster gehören zum Prozess.

Die Rolle des Vermessungsingenieurs

Den technischen Teil übernehmen lizenzierte Vermessungs- und Katasteringenieure. Der Ingenieur misst die Lage des Gebäudes im Gelände, erstellt aktuelle technische Unterlagen und reicht sie beim Kataster ein. Eine genaue Messung verhindert fehlerhafte Eintragungen und künftige Grenzstreitigkeiten.

Für die richtige Beratung bei Grundstücks-, Bebauungs- und Nutzungsartfragen ist Armet Emlak & Harita für Sie da: (0242) 417 72 72 · armetinsaatemlakharita.com