Hausgeld und Verwaltungsordnung: Rechte und Pflichten des Eigentümers
Emlak Rehberi 16 August 2026

Hausgeld und Verwaltungsordnung: Rechte und Pflichten des Eigentümers

Wie das Hausgeld festgelegt wird, was bei Nichtzahlung geschieht, die Bindungswirkung der Verwaltungsordnung und die Beschlüsse der Eigentümerversammlung.

Das Leben in einer Wohnanlage oder einem Mehrfamilienhaus bringt Pflichten mit sich, die Gemeinschaftsflächen ordentlich und sicher halten. Im Mittelpunkt dieser Ordnung stehen zwei Begriffe: das Hausgeld und die Verwaltungsordnung. Wer seine Rechte und Pflichten als Eigentümer kennt, schützt sowohl seine Ruhe als auch sich vor rechtlichen Streitigkeiten.

Was ist Hausgeld und wie wird es festgelegt?

Das Hausgeld ist der monatliche Beitrag der Eigentümer für Wartung, Reinigung, Sicherheit, Aufzug, Beleuchtung und Verwaltungskosten der Gemeinschaftsflächen. Die Höhe wird von der Eigentümerversammlung auf Grundlage des Jahreswirtschaftsplans festgelegt. In der Regel werden die Kosten nach dem Miteigentumsanteil verteilt, sofern die Verwaltungsordnung nichts anderes vorsieht.

Die Bindungswirkung der Verwaltungsordnung

Die Verwaltungsordnung ist gleichsam die Verfassung der Anlage. Sie regelt die Nutzung der Gemeinschaftsflächen, die Art der Verwaltung, die Verteilung des Hausgelds und die Beziehungen zwischen den Eigentümern. Im Grundbuch eingetragen, bindet sie alle Eigentümer, Mieter und späteren Erwerber. Ihre Änderung erfordert eine Vier-Fünftel-Mehrheit, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.

Die Eigentümerversammlung und ihre Beschlüsse

Die Eigentümerversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium. Sie tritt mindestens einmal jährlich, bei Bedarf außerordentlich zusammen. Verwalterwahl, Genehmigung des Wirtschaftsplans, Höhe des Hausgelds und Entscheidungen zu Gemeinschaftsflächen werden hier getroffen. Ordnungsgemäße Beschlüsse binden auch abwesende Eigentümer, daher liegt die Teilnahme in Ihrem Interesse.

Was passiert bei Nichtzahlung?

Gegen einen säumigen Eigentümer kann die Verwaltung ein Vollstreckungsverfahren einleiten. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz kann ein Verzugszuschlag von fünf Prozent pro Monat anfallen. Bleibt die Schuld offen, kann sie ein gesetzliches Pfandrecht an der Immobilie begründen und im Wege der Vollstreckung eingezogen werden. Auch Mieter können vertraglich haften.

Rechte und Pflichten des Eigentümers

Der Eigentümer hat das Recht, Gemeinschaftsflächen zu nutzen, an der Verwaltung teilzunehmen, die Abrechnungen einzusehen und den Verwalter zu kontrollieren. Im Gegenzug muss er das Hausgeld pünktlich zahlen, die Ordnung und Beschlüsse einhalten, Gemeinschaftsflächen nicht beschädigen und das Nachbarrecht achten. Bei ausgewogenen Rechten und Pflichten bleibt der Wert der Anlage erhalten.

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