Steuer auf Mieteinnahmen und Steuererklärung: Freibetrag, Kosten und Berechnung
Tapu & Hukuk 28 August 2026

Steuer auf Mieteinnahmen und Steuererklärung: Freibetrag, Kosten und Berechnung

Der Freibetrag für Wohnmieteinnahmen, die Pauschal- und Ist-Kosten-Methode, der Abgabezeitraum und die Strafen bei Nichterklärung. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Mieteinnahmensteuer.

Eines der wichtigsten Themen für jeden Eigentümer, der eine Wohnung oder ein Geschäft vermietet, ist die Steuer auf Mieteinnahmen. Übersteigen die Einnahmen einen bestimmten Betrag, ist die Abgabe einer Steuererklärung gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Artikel erklärt, wie die Mieteinnahmensteuer funktioniert, den Freibetrag, die Kostenmethoden und das Verfahren.

Was ist die Mieteinnahmensteuer?

Sie ist die Einkommensteuer auf Erträge aus der Vermietung von Wohn- oder Gewerbeimmobilien. Bemessungsgrundlage ist die im Kalenderjahr insgesamt vereinnahmte Miete. Bei Gewerbemieten wird zudem eine Quellensteuer einbehalten, die bei der Erklärung angerechnet wird.

Freibetrag für Wohnmieteinnahmen

Für Wohnmieteinnahmen gilt ein jährlich neu festgelegter Freibetrag. Bleibt Ihr Jahreseinkommen darunter, müssen Sie keine Erklärung abgeben. Darüber wird nur die nach Abzug des Freibetrags verbleibende Grundlage besteuert. Eigentümer mit gewerblichen, landwirtschaftlichen oder freiberuflichen Einkünften können den Freibetrag nicht nutzen.

Kostenmethode: Pauschal oder Ist?

Es gibt zwei Methoden zur Minderung der Grundlage. Bei der Pauschalmethode wird ein fester Prozentsatz des nach dem Freibetrag verbleibenden Einkommens abgezogen, ohne Belege. Bei der Ist-Methode werden tatsächliche Kosten wie Grundsteuer, Versicherung, Kreditzinsen und Instandhaltung mit Nachweis abgezogen. Was günstiger ist, hängt von der Höhe Ihrer Kosten ab.

Wann wird erklärt und gezahlt?

Die Erklärung für die Mieteinnahmen des Vorjahres wird im März des Folgejahres abgegeben. Die Steuer wird meist in zwei gleichen Raten im März und Juli gezahlt. Die Abgabe erfolgt online über das Digitale Finanzamt.

Was passiert bei Nichterklärung?

Wer nicht rechtzeitig erklärt, dem drohen eine Steuerausfallstrafe und Verzugszinsen; zudem kann der Freibetrag für nicht erklärte Zeiträume verloren gehen. Prüfen Sie daher stets Ihre Erklärungspflicht.

Für genaue Informationen zu Mieteinnahmen, Grundbuch und Immobilien ist Armet Emlak & Harita für Sie da: (0242) 417 72 72 · armetinsaatemlakharita.com